Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Belet a.s.

(Auszug für den Elektronischenverkauf)

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (weiter nur AGLB) gültig bei Verkauf und Lieferung der Produkte der Gesellschaft Belet a.s. an den Verkäufer mittels des Elektronischenverkaufs.

Bestellung:

Produkte werden vom Verkäufer an den Käufer an Hand einer schriftlichen Bestellung geliefert. Käufer wird in der Bestellung genau spezifizieren Art, Typ und Menge der geforderten Produkte. Spezifikation der Produkte muss umfassen mindestens weiter aufgeführte Daten: Name und Typenbezeichnung des Produkts, technische Daten aus dem Angebot ( Katalogblatt ) oder nach Absprechung mit dem Verkäufer, Stuckzahl des Produktes. Auf Anfrage des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet seine Bestellung schriftlich ergänzen/präzisieren über weitere Daten oder zusenden von notwendigen Unterlagen ( Dokumentation ). Wird so nicht getan, ist der Verkäufer berechtigt die Lieferung in Standardqualität durchzuführen die durch die Technischendaten des Herstellers oder Produkttyps gegeben sind. So bald die Spezifikation der bestellten Produkte ergänzt ist, Verkäufer wird den Käufer die Bestellung bestätigt.

Lieferbedingungen:

Produkte werden dem Käufer geliefert in dem Termin der in der Bestellung bestätigt ist, beziehungsweise im Termin, welcher zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbart wird.

Erfüllungsort und Verantwortung:

Abnahmenart der Produkte vom Käufer:

- Verkäufer sendet die Produkte dem Käufer per Nachnahme mittels Sammelverkehrs. Vertragstransporteur übergibt die Produkte mit der Rechnung und Lieferschein an den Käufer nach Begleichung der fakturierten Summe bar an den Transporteur.
- persönliche Abnahme – so bald die Produkte zur Abnahme bereit sind, wird der Käufer zur Abnahme gefordert telephonisch oder per E-Mail
- mittels Vertragstransporteur des Verkäufers nach Erfüllung der Zahlungsbedingungen

Die Produkte sind als geliefert angesehen bei Übergabe dem Käufer oder dem Sammelverkehrs am Erfüllungsort. Transporteur ist Person berechtigt am Gebiet  des Transports zur Unternehmen oder Person von dem Käufer zur Produktübernahme ermächtigt. Produkte werden von dem Verkäufer verpackt geliefert nach den internen Bedingungen des Herstellers. Über eine zusätzliche Art der Verpackung entscheidet der Verkäufer in Abhängigkeit nach der Produktart, Auftrages und nach der Transporttechnischenbedingungen und Transportart.  

Käufer ist verpflichtet die Produkte zu übernehmen und bei der Übernahme rechtmäßig und fachlich Überprüfen die Menge, Unversehrtheit der Verpackung und visuell den technischen Stand des Produktes. Verkäufer bestätigt schriftlich die Übernahme des Produktes – Liefer- oder Transportschein (beides mit lesbaren Namen, Nachnamen und Unterschrift des Vertreters des Käufers, welcher die Produkte übernimmt und mit Anschluss vom Datum und Stempel des Käufers). Falls der Käufer entdeckt, das die Lieferung unvollständig oder beschädigt, wird diese Tatsache am Lieferschein aufgeführt und der Verkäufer wird informiert. Verantwortung des Verkäufers für die Produkte (Risiko von Produkten Beschädigung und Verlust) übergeht an den Käufer im Augenblick der Übergabe des Produkts vom Verkäufer an den Käufer oder Transporteur am Erfüllungsort. Bestellte Produkte ist der Verkäufer zu übernehmen verpflichtet und den Verkaufspreis zuzahlen, auch wen die Produkte unwesentliche Mängel aufweist (z.B. verdrückte Verpackung). Teil und vorzeitige Lieferungen sind möglich. Bei Übernahme des Produktes im Ort des Verkäufers bestätigt der Käufer nur den Lieferschein oder Entnahmeschein, falls die Spezifischenbedingungen des Produktes eine Protokollübernahme nicht erfordern mit weiteren Formalitäten.

Verkaufspreis:

Der Verkaufspreis der Produkte ist in der Preisliste festgelegt oder ist individuell vereinbart. Produktpreise werden nach der Preisliste festgelegt, welcher am Tag der Absendung der Bestellung gültig ist. Produktentransport wird vom Käufer bezahlt, falls nicht anders festgelegt und vereinbart ist. Der Verkaufspreis wird als bezahlt betrachtet am Tag der Zuschreibung des ganzen Betrags auf Konto des Verkäufers.

Zahlungsbedingungen:

Falls beide Vertragsseiten nicht anders vereinbaren, können die Käufer unten genante Zahlungsweisen nutzen:

- Zahlung in Bar bei Übernahme der Produkte beim Verkäufer
- Zahlung gegen Nachnahme
- Zahlung vor Lieferung im Form von Banküberweisung oder Barzahlung an Hand einer Vorschussrechnung

Zahlung vor Lieferung im Form von Banküberweisung oder Barzahlung an Hand einer Vorschussrechnung: Nach Annahme einer Bestellung wird vom Käufer eine Vorschussrechnung ausgestellt und diese wird dem Käufer gesendet. Nach Zuschreibung der entsprechenden Summe aufs Konto des Verkäufers oder Zahlung der Summe im Bar an der Kasse des Verkäufers sind die Produkte an der Bestellung blockiert für den Käufer. Anschließend werden die Produkte durch den Vertragstransporteur gesendet zum Erfüllungsort bzw. wird dem Käufer Aufförderung zur Abnahme der Produkte aus dem Lager des Verkäufers gesendet.  Ein Teil der Lieferung ist die Rechnung.

Rechnung ist gleich bei Übernahme der Produkte überreicht oder ist anschließend dem Käufer per post oder E-Mail gesendet. Bei Lieferung der Produkte an die durch den Käufer angegebene Adresse wird der Käufer dem Transporteur den Lieferschein (Anweisung) bestätigen. Verkäufer  ist berechtigt die Lieferung aufheben, falls es zur Verzögerung der Zahlung gleich welcher Rechnung ausgestellt von dem Verkäufer an den Käufer. Im Falle einer Verzögerung gleich welcher Rechnung verfällt der Anspruch Auf Rabatt vom Verkaufspreis, falls nicht anders vereinbart.

Im Falle einer Verzögerung gleich welcher Rechnung vom Käufer entsteht dem Verkäufer Anspruch auf zurücktreten von einzelnem Kaufvertragen, Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen nach Handelsgesetzbuches, und Schadensersatzanspruch.

Garantiebedingungen:

Verkäufer gewährt an die gelieferten Produkte eine Garantie für Qualität im  Bereich der technischen Parameter festgesetzt durch technische Bedingungen des Herstellers und im Übereinstimmung mit dem entsprechenden Normen in der Frist von 12 bis 60 Monate ( nach Model und art des Produkts) vom Herstellungsdatum. Zur einem ordnungsgemäßen Vorbringen einer Reklamation ist es notwendig, das die Produkte bedient werden nach den entsprechenden Methoden und nach der technischen Dokumentation die mit dem Produkt geliefert werden (beziehungsweise  nach den Informationen an den Infoschildern am Produkt). Verkäufer trägt nicht die Verantwortung für Mängel, welche erfolgen aus der fehlerhaften und ungenauen Spezifikation der bestellten Produkte des Käufers (inklusive ungenauen oder fehlenden Information der Nutzungsart der Produkte vom Käufer).    

Berechtigten Anspruch aus Produktmängeln erhebt der Käufer beim Verkäufer. Anspruche aus Produktmängel  müssen erhebt werden binnen der Garantiefrist, ohne Verzug, anders verfallen sie. Reklamationen werden schriftlich erhoben und müssen beinhalten eine genaue Produktspezifikation und des Mängel. Verkäufer entscheidet über Lösung der Reklamation binnen 5 Tagen nach erfolgter Untersuchung des reklamierten Produkts. In diese Frist wird nicht zugezählt die Zeit notwendig zur fachlichen Begutachtung der Mängel, angemessen der Produktart. Reklamation wird binnen 25 Tagen erledigt vom Tag der Entscheidung über die Lösung der Reklamation.
Im Falle dass die Reklamation nicht anerkannt wird, hat der Verkäufer das recht am Käufer den Schadenersatz bis zur Höhe der Aufwandskosten zu Beseitigung der reklamierten Mängel zufordern. Existenz auch berechtigter Grunde zur Reklamation entlastet den Käufer nicht von einhalten aller seiner Pflichten inklusive Zahlungspflichten.

Alle Differenzen zwischen Verkäufer und Käufer werden mittels gegenseitiger Vereinbarung gelöst. Im Falle, dass sich die Seiten nicht vereinbaren, werden die umstrittenen Fragen nach dem Handelsgesetzbuchs gelöst. Falls zur solch einer Vereinbarung nicht kommt, der streit wird dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik vorgelegt. Schiedsgericht (inklusive der Schiedsrichter Ernennung) wird sich durch die Regeln der Schiedsregelung des oben genannten Schiedsgericht gelaitet.